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Habe ich ein Problem im Alter?
- Teilzeitarbeit wird von den Pensionskassen oft benachteiligt.
- Du musst rechtzeitig reagieren, denn das System der Altersvorsorge vergisst nichts.
- Du kannst dich bei der Pensionskasse höher einkaufen, um allfällige Beitragslücken zu schliessen.
Wir wissen nicht, ob du ein grosses Vermögen hast. Aber nehmen wir mal an, du hast keines. Wirst du von deiner Altersrente leben können? Die genaue Höhe deiner Rente findest mit dem Online-Rechner der AHV und dem jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse heraus. Hier geht es darum, an was es liegt, wenn im Alter deine Rente nicht reicht, und wie du das ändern kannst.
Verliere deine soziale Absicherung jetzt und im Alter nicht aus den Augen!
Wer sich nicht weiter um seine Berufssituation kümmert, kann üble Überraschungen erleben, wenn er oder sie nach einem Unfall, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit plötzlich auf Ersatzeinkommen der Sozialversicherungen angewiesen wäre. Besonders gefährdet sind Selbständige, Aushilfen im Stundenlohn, befristet, ohne fixes Pensum oder mit tiefen Pensen Beschäftigte. Achte darauf, dass es für dich kein böses Erwachen gibt.
Viele sind sich auch nicht bewusst, was es an Einzahlungen braucht, um eine solide Alterssicherung aufzubauen, die nicht nur gerade das Existenzminimum deckt. Gefährdet ist, wer bei der Pensionierung nicht über ein genügendes Pensionskassenguthaben verfügt, wie das bei Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit oft der Fall ist. In den späteren Erwerbsjahren lässt sich dies kaum mehr korrigieren: Es ist wichtig, rechtzeitig Gegensteuer zu geben. Wenn ihr als Paar die Arbeit ungleich teilt, können gleich hohe Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse die finanziellen Risiken der Person, die mehr unbezahlte Arbeit übernimmt, mindern. Setz dich auch dafür ein, dass die Pensionskassen-Absicherung bei Teilzeitarbeit von der Politik verbessert wird.
Tipps für deine existenzsicherende Rente
Risiko Erwerbsunterbrüche und tiefe Teilzeitpensen:
Wähle nie ein Pensum unter 60%, wenn du nicht verheiratet bist mit einer Person, die gut verdient. Mehr zu diesem Risiko findest du beim Thema Teilzeit.
Unterschiede für Verheiratete und Unverheiratete:
Die Ehe ist eine Solidargemeinschaft, solange sie besteht. Wenn eine Person gut verdient, ist auch die andere dadurch im Alter abgesichert. Zudem gibt es einen Verwitwetenzuschlag von bis zu 20% auf tiefe AHV-Renten. Bei der Pensionskasse ist es in der Regel auch Unverheirateten möglich, dem Partner oder der Partnerin nach dem eigenen Tod eine Witwen- oder Witwenrente von 60% der eigenen Rente zukommen zu lassen. Mehr zu den Vorteilen der Ehe bei ungleichem Verdienst findest du beim Thema Heirat.
Risiko Trennung oder Scheidung:
Es gibt keine Garantie für ewige Liebe. Wie sich eine Trennung oder Scheidung für deine Alterssicherung auswirkt, sagt dir das Scheidungsroulette.
Bessere Leistungen der Pensionskasse:
Im derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Minimum ist die Teilzeitarbeit schlecht versichert. Ein Obligatorium besteht erst bei einem Jahreslohn von über 21’510 CHF.
Viele Pensionskassen leisten aber mehr als sie müssten. Zwei Kennzahlen in deinem Vorsorgeplan sind also bei Teilzeitarbeit besonders wichtig: Deine Altersrente ist höher, wenn die Eintrittsschwelle, d.h. das minimal versicherbare Einkommen pro Jahr möglichst tief liegt (tiefer als dein Lohn) und der Koordinationsabzug auf 0 gesetzt ist oder als prozentualer Abzug ausgestaltet ist. Setz dich für diese Änderungen ein, wenn das in deinem Betrieb nicht so ist.
Mehr Infos zur Altersvorsorge:
- Im Online-Rechner der AHV siehst du, welche AHV-Rente du erwarten kannst.
- Bei deiner Pensionskasse kannst du jederzeit nachfragen, wie es um deine Rente steht.
Nicht fündig geworden? Weitere Informationen findest du hier.