So wird gerechnet
In Cash or Crash geht’s immer ums Geld. Und weil das Erwerbseinkommen für die finanzielle Situation wichtig ist, stehen die Löhne im Zentrum. Die Angaben dazu, wer in der Schweiz mit welcher Arbeit wie viel verdient, stammen aus der Lohnstrukturerhebung (LSE 2020) des Bundesamts für Statistik. Die LSE erfragt bei den Betrieben repräsentative Daten von 2.1 Millionen Arbeitnehmer:innen. Bei allen ist das Geschlecht, das Alter, das Pensum, die Ausbildung, die Branche, die berufliche Stellung und vieles mehr bekannt. Daraus können Schlüsse gezogen werden, wie sich der Lohn im Laufe des Lebens entwickelt oder wie sich eine Kaderposition oder ein zusätzlicher Bildungsabschluss auswirkt.
Die Löhne der Frauenberufe und Männerberufe sowie Angaben zu Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung wurden mit der Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE 2017-2021) des Bundesamts für Statistik berechnet.
Daneben werden viele weitere Informationen herangezogen, um Steuern, Kinderbetreuungstarife oder die Altersrente zu bestimmen. Sie stützen sich oft direkt auf die gesetzlichen Grundlagen. Wo andere Datengrundlagen herangezogen werden mussten, ist dies bei den Berechnungen jeweils angegeben. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS hat auch einen technischen Bericht erstellt, in dem die Details der Berechnungen festgehalten sind.
Aussagen über die Zukunft sind immer mit Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen gehen von heutigen Gegebenheiten aus und zeigen nur, was wäre, wenn die Verhältnisse so bleiben würden wie heute.
Hier die wichtigsten Erklärungen:
1. Kurzfristig verfügbares Haushaltseinkommen
Berechnet wird die finanzielle Situation deines Haushalts samt deinem Partner oder deiner Partnerin und allfälligen Kindern, falls ihr zusammenwohnt. Es ist der Betrag, der euch effektiv zum Wohnen und Leben zur Verfügung steht, nachdem ihr die Steuern und die Kinderbetreuung bezahlt habt. Verglichen wird jeweils der Zeitpunkt direkt vor und nach Umsetzung deiner Lebensentscheidung. Die Rechnung geht so:
Bruttolohn von dir und deinem Partner oder deiner Partnerin (falls ihr zusammenwohnt)
- Obligatorische Arbeitnehmendenabzüge für Sozialversicherungen
= Nettolohn
+ Kinder- und Ausbildungszulagen
- Steuern
- Kinderbetreuungskosten
= kurzfristig verfügbares Haushaltseinkommen
Dieses Geld muss für unterschiedlich viele Personen reichen. Das ist zum Beispiel dann im Kopf zu behalten, wenn ihr zusammenzieht oder euch trennt. Vor diesen Veränderungen und danach leben hier mehr oder weniger Personen vom angegebenen Betrag.
2. Langfristige Verdienstchancen
Dieser Betrag entspricht den zusammengezählten Bruttolöhnen, die du vom Alter, das du eingibst, bis zum Rentenalter 65 erzielen könntest, wenn alles so bleibt, wie es im Moment ist, du also nicht noch eine höhere Ausbildung absolvierst, keinen weiteren Aufstieg in eine Führungsposition machst und dein Erwerbspensum nicht veränderst. Die Beträge entsprechen der durchschnittlichen Lohnentwicklung, die Personen mit deinem Profil in der Schweiz heute erzielen.
Verdienstchancen heisst: Diese Summe kannst du verdienen, wenn du immer erwerbstätig bist, also nie arbeitslos wirst oder aus gesundheitlichen Gründen länger ausfällst.
3. Steuern
Die Steuern für deinen Haushalt werden für die Hauptorte von zwei realen Kantonen berechnet: einen Kanton mit vergleichsweise tiefer Steuerbelastung (Zürich) und einen Kanton mit vergleichsweise hoher Steuerbelastung (Bern). Diese sind zugleich die beiden bevölkerungsstärksten Kantone. So können die Konsequenzen und Grössenordnungen plastisch aufgezeigt werden. Bewusst wurden nicht nur für wenige relevante Extremfälle ausgewählt (z.B. Zug). Die Auswahl erfolgte auf Basis der Auswertungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur kantonalen Steuerbelastung nach Haushalten und Einkommensgruppen. Zürich ist zudem einer der wenigen Kantone, in dem eine «Zweiverdienerstrafe» für Paare ohne Kinder besteht (bei Bern ist dies nur bei Paaren mit Kindern der Fall).
Für die beiden Beispielkantone wurde der Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für das Steuerjahr 2022 für die Berechnung der Einkommenssteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde bis auf wenige Details nachgebaut. Berücksichtigt sind:
- Individuelle Besteuerung (zum Einzeltarif) oder gemeinsame Besteuerung (zum Verheiratetentarif), bei Bundessteuern Elterntarif. Der günstigere Verheiratetentarif kommt in Bern und Zürich auch bei bei Konkubinaten mit Kindern (für das höhere Erwerbseinkommen) sowie bei Einelternhaushalten zur Anwendung
- Kinderabzüge (bei Konkubinaten in BE und ZH hälftig, ganzer Abzug bei Einelternhaushalten)
- Kinderbetreuungsabzug (bei Konkubinaten hälftig, ganzer Abzug bei Einelternhaushalten)
- Weitere Abzüge: Zweiverdienerabzug, Verheiratetenabzug, Abzug für ledige Personen, Abzug für Alleinstehende (mit Kindern), Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (gemäss Standardwerten ESTV), zugelassene Pauschalen bei Berufsauslagen
- Erhaltene Unterhaltszahlungen werden als Einkommen versteuert.
Die Vermögensverhältnisse und die Kirchensteuer werden nicht berücksichtigt, ebenso Einkäufe in die 2. und 3. Säule sowie alle nicht erwähnten Abzüge.
4. Kinderbetreuungskosten
In einem ersten Schritt wird der externe Betreuungsbedarf berechnet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Kind immer betreut sein muss, also immer wenn aufgrund der Erwerbspensen keine 100% Betreuung durch die Eltern möglich sind, eine zahlbare Betreuung in Anspruch genommen wird. Diese Eingabe lässt sich im Detailrechner jedoch je nach Bedarf manuell verstellen.
Für den ermittelten Bedarf werden sodann die Kinderbetreuungskosten für die Eltern berechnet. Die Kosten werden für die Situation berechnet, wenn die gewünschte Anzahl Kinder geboren sind, oder konkret nach Ende des Mutterschaftsurlaubs für das jüngste Kind. Mit zunehmendem Alter der Kinder sinken die Betreuungskosten.
Die Elterntarife hängen neben dem Umfang des Betreuungsbedarfs auch stark vom Wohnort, dem Alter der Kinder und dem Einkommen ab. Die Berechnung stützt sich auf eine Studie von INFRAS (2021), welche die Vielfalt anhand von 13 ausgewählten Gemeinden differenziert abbildet. Aufgrund der enormen Unterschiede werden Bandbreiten angegeben vom kleinsten zum grössten Wert aller in der Studie verfügbaren einkommensabhängigen Tarife.
5. Eigene AHV-Rente
Für die Altersrente sind die über den Lebenslauf erhaltenen Bruttoerwerbseinkommen wichtig. Bei Ehepaaren wirken sich auch die Erwerbseinkommen der Ehepartner:innen auf die eigene Altersrente aus. Die Berechnung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen orientiert sich am Online-Rentenrechner ESCAL der Schweizerischen Ausgleichskasse. Im Detail werden folgende Annahmen und Vereinfachungen implementiert:
- Rentenalter 65 für Männer und Frauen
- Beitragsjahre: sämtliche Beitragsjahre werden gedeckt betrachtet (keine Beitragslücken).
- Durchschnittliches Jahreseinkommen gemäss geschätzter individueller Bruttolohnentwicklung
- Partnereinkommen gemäss Lohnangabe und durchschnittlicher Lohnentwicklung
- Erziehungsgutschriften für Kinder bis 16 Jahre: Bei Verheirateten werden beiden Eltern sie je zur Hälfte gutgeschrieben. Bei geschiedenen und unverheirateten Eltern wird die Gutschrift dem Elternteil angerechnet, welcher das Kind überwiegend betreut.
- Die Ehepaarrente wird bei 150% der Maximalrente für Einzelpersonen plafoniert.
- Minimal- und Maximalrente: Basis für die Rentenberechnung sind die Beträge per 1.1.2023: Minimale AHV-Altersrente: 1'195 CHF/Monat; Maximale AHV-Altersrente: 2'390 CHF/Monat
6. Eigene Pensionskassenrente
Berechnet wird deine eigene garantierte Minimal-Rente gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Minimum) sowie das in der BVG-Reform21 vom Parlament verabschiedete Modell. Die Berechnung basiert auf den Masszahlen 2023 (zu Mindestzinssatz, Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Umwandlungssatz) und dem Rentenalter 65 Jahre für Männer wie Frauen. Die realen Regelungen sind je nach Pensionskasse sehr unterschiedlich und gehen oft über das Minimum hinaus. In deinem jährlichen Pensionskassenausweis siehst du genauer, wie hoch deine Rente ausfallen wird.
Folgende Punkte fliessen in die Berechnungen ein:
- Eigenes Altersguthaben gemäss geschätzter individueller Lohnentwicklung
- Altersguthaben Ehepartner:in gemäss Lohnentwicklung bei Verheirateten, da dies bei einer Scheidung relevant wird. Bei einer Scheidung wird das angesparte Altersguthaben während der Ehedauer gemäss BVG geteilt.
- Beitragsjahre vor dem in Cash or Crash eingegebenen Alter werden als gedeckt betrachtet.
- Kapitalbezüge und/oder Vorbezüge werden nicht simuliert.
Gegenüber den aktuellen BVG-Minimum unterscheidet sich BVG-Reform21 in folgenden Punkten:
- Koordinationsabzug von 20% des Einkommens statt Fixbetrag (unabhängig vom Pensum sind 80% des Einkommens versichert)
- Eintrittsschwelle wird von 22 050 Franken auf 19 845 Franken gesenkt.
- Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.
- Da nur Berechnungen für Personen unter 40 Jahren vorgenommen werden, werden keine Rentenzuschläge der Übergangsgeneration modelliert.
7. Noch detaillierter: Der technische Bericht
Wenn du noch genauer wissen willst, wie Cash or Crash rechnet, dann kannst du dir den technischen Bericht ansehen. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS hat im technischen Bericht die Details der Berechnungen festgehalten. Hier gehts auf die Projektseite von BASS.